Warum muss eine Elektrogeräteprüfung regelmäßig durchgeführt werden?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass elektrische Geräte in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, wie Behörden, Schulen oder Kindergärten, regelmäßig überprüft werden müssen. Diese Pflicht umfasst sowohl Betriebsmittel wie Bohrmaschinen oder Computer, aber auch Kaffeemaschinen oder Staubsauger. Gesetzliche Grundlage für die Elektrogeräteprüfung ist die DGUV Vorschrift 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die turnusmäßige Elektrogeräteprüfung ist obligatorisch – Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen, die sie nicht durchführen, begehen eine Straftat. Der Gesetzgeber will mit dieser Vorschrift Unfälle mit elektrischen Geräten reduzieren und so die Sicherheit in den Unternehmen erhöhen. Die Elektrogeräteprüfung deckt Schwachstellen und Gefahrenquellen an elektrischen Geräten und Anlagen frühzeitig auf. Auf diese Weise können auch eventuelle Garantie- oder Gewährleistungsansprüche der Hersteller gewahrt werden. Vor allem spielt die Elektrogeräteprüfung für die Haftung im Schadensfall eine wichtige Rolle: Passiert in einem Betrieb oder in einer öffentlichen Einrichtung ein Unfall mit einem elektrischen Gerät, so schaltet sich die Berufsgenossenschaft ein. Sie fordert von der Unternehmens- oder Dienststellenleitung den Nachweis der letzten Elektrogeräteprüfung in Form eines Prüfprotokolls. Wenn die vorgeschriebenen Fristen eingehalten und eventuell festgestellte Mängel zeitnah behoben wurden, kommen Berufsgenossenschaft und Versicherungen für die entstandenen Schäden auf. Sollte dies versäumt worden sein, muss der Unternehmer oder die Behörde für die entstandenen Schäden und Ansprüche von Dritten selbst aufkommen.
Was ist die Elektrogeräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3?
Wie eingangs bereits erwähnt, regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die regelmäßige Prüfung und Wartung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Diese muss nach DGUV Vorschrift 3 erfolgen. Der Begriff DGUV entstand 2014. Damals führte man die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV) und der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGU) zusammen. Die DGUV Vorschrift 3 verlangt, dass die Elektrogeräteprüfung vor der ersten Inbetriebnahme elektrischer Geräte und Anlagen sowie nach Veränderungen und Instandsetzungen durchgeführt werden muss. Darüber hinaus sind Prüfungen in bestimmten Zeitspannen vorgeschrieben.Elto Elektrotechnik führt Elektrogeräteprüfungen gemäß verschiedenen Normen durch. Die gängigsten sind die Elektrogeräteprüfungen von ortsveränderlichen Geräten und Betriebsmitteln (DIN VDE 0701/0702) und elektrischen Anlagen und Maschinen (VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100).